Kein Durchgang durch Landtagstunnel: AfD-Fraktion scheitert vor Verfassungsgericht
Der baden-württembergische Verfassungsgerichtshof hat eine Klage der AfD-Fraktion wegen einer Zugangssperre in einem unterirdischen Verbindungstunnel zum Landtag abgewiesen. Der Antrag sei schon deshalb unzulässig, weil er nicht innerhalb einer sechsmonatigen Frist nach Bekanntgabe der Maßnahme im Jahr 2023 gestellt worden sei, entschied das Landesverfassungsgericht nach Angaben vom Donnerstag in Stuttgart. Unabhängig davon sei fraglich, ob dies eine Einschränkung der freien Mandatsausübung darstelle. (Az. 1 GR 111/24)