
In Pool von Ball an Kopf getroffen: Mitspieler muss nicht haften
Ein Urlauber muss seinem Freund kein Schmerzensgeld zahlen, weil er diesen am Pool aus Versehen mit einem Ball am Hinterkopf traf. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Erlangen in Bayern wurde nach Angaben vom Mittwoch rechtskräftig. Das Gericht erklärte, dass die Verletzung des Klägers ein typisches Risiko sei, das er mit seiner Teilnahme am Spiel bewusst eingegangen sei.