
17-Jähriger in Rheinland-Pfalz erstochen: Gericht muss nach Freispruch neu verhandeln
Zwei Jahre nach dem Tod eines 17-Jährigen durch einen Messerstich nach einer Grillparty in Rheinland-Pfalz muss das Landgericht Landau neu über den Fall verhandeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob den Freispruch für den mutmaßlichen Täter mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil auf. Das Landgericht hatte angenommen, dass der zur Tatzeit 20-Jährige aus Angst die Grenze der Notwehr überschritten habe. (Az. 4 StR 327/24)