BGH verhandelt über Speicherung beglichener Forderungen durch die Schufa
Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe geht es am Donnerstag (10.00 Uhr) um die Frage, wie lange die Schufa bereits erledigte Zahlungsstörungen speichern darf. Der Kläger beglich drei Rechnungen von insgesamt mehreren Hundert Euro erst nach zehn bis 22 Monaten. Die Schufa speicherte die Informationen für bis zu drei Jahre nach der Bezahlung. (Az. I ZR 97/25)