Undichter Motor bei Gebrauchtwagen: Kaufvertrag nicht automatisch aufgelöst
Bei einem undichten Motor mit Ölverlust eines Gebrauchtwagens hat der Käufer nicht automatisch das Recht, das Auto zurückzugeben. Das gilt dann, wenn es mit geringem Aufwand repariert werden kann, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Er antwortete damit auf Fragen aus Österreich. (AZ. C‑307/25)