Bundesregierung nimmt neuen Anlauf bei umstrittener IP-Adressenspeicherung
Zur besseren Verfolgung von über das Internet begangener Kriminalität nimmt die Bundesregierung einen neuen Anlauf für die seit Jahren umstrittene Speicherung für IP-Adressen. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der Internet-Anbieter verpflichten soll, Geräteadressen ihrer Kunden für drei Monate zu speichern. Ermittler sollen damit bessere Möglichkeiten erhalten, über das Internet begangene Straftaten wie die Verbreitung von Kinderpornografie, Cyberbetrug oder digitale Gewalt aufzuklären.